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kindeswohlgefährdung §8a

Als "Insoweit Erfahrene Fachkraft" berate ich Teams von freien und kirchlichen Trägern u. a. im Bereich der offenen Jugendarbeit und in Kindertageseinrichtungen.

Mit der Einführung des § 8a SGB VIII wurde der Schutzauftrag bei vermuteter Kindeswohlgefährdung für die Jugendhilfe konkretisiert und die Träger der freien Jugendhilfe mit einbezogen.

Bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags sollen betroffene Kinder, Jugendliche und Eltern so früh wie möglich beteiligt werden – es sei denn, der Schutz des Kindes
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